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Termine

  

Derzeit sind alle Termine abgesagt und die gesamte Anlage ist für Dritte (Besucher, Trainer, etc.) gesperrt.

Diese Sperrung gilt solange entspechende Anordnungen des Landkreises Nienburg/Weser in Kraft sind.

Einsteller dürfen zur Einhaltung des §2 des TierSchG täglich für ausreichende Bewegung ihrer Pferde sorgen. Hierfür ist es verpflichtend sich in die bekannte Anwesenheits-Planungs-Liste vorab einzutragen. Die Anwesenheit auf der Anlage ist auf den im Plan eingetragenen Zeitraum zu begrenzen, um die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Personen minimal zu halten.

Notwendige tierärtzliche Versorgung, sowie notwendige Versorgung durch den Schmied ist gestattet, ist jedoch auf das zur Zeit Notwendige zu begrenzen.